DIETRICH TRUCKS

Allgemeine Bedingungen für den Schlüsselnotdienst (ABSD)

Diet­rich GmbH, An der Sieg­tal­brü­cke 16, 57080 Siegen

A Auftrags­er­tei­lung
1. Der Auftrag­ge­ber erteilt uns den Auftrag, die gegen­ständ­li­che Tür und das Schloss ohne Beschä­di­gung zu öffnen (Türöff­nung). 
2. Durch den fach­män­ni­schen Einsatz von bestimm­ten, zum Zweck der Türöff­nung einge­setz­ten Werk­zeu­gen, kann es zu Beschä­di­gun­gen an dem zu öffnen­dem Objekt kommen. Ist eine Türöff­nung voraus­sicht­lich nicht ohne Beschä­di­gung der Tür bzw. des Türrah­mens oder nicht ohne Beschä­di­gung oder Zerstö­rung des Türschlos­ses möglich, so wird unsere weitere Ausfüh­rung der Türöff­nung vom geson­der­ten Einver­ständ­nis des Auftrag­ge­bers abhän­gig gemacht.
3. Der Auftrag­ge­ber erteilt uns den Auftrag unter Zugrun­de­le­gung deut­schen Rechts durch Unter­zeich­nung eines Auftrags­schei­nes, es sei denn, die Umstände des Einzel­fal­les machen dies unmög­lich. Auf dem Auftrags­schein sind die Bedin­gun­gen aufge­führt, die für die Berech­nung des Auftrags maßgeb­lich sind.
4. Ist der Auftrag­ge­ber Verbrau­cher, so ist er über sein Wider­rufs­recht zu beleh­ren. Dieser hat sein ausdrück­li­ches Einver­ständ­nis zu erklä­ren, wenn wir als Auftrag­neh­mer vor Ende der Wider­rufs­frist mit der Auftragsdurchführung begin­nen. Mit der voll­stän­di­gen Vertragserfüllung erlischt das Wider­rufs­recht. Dem Auftrag­ge­ber ist eine Durch­schrift des Auftrags­scheins auszu­hän­di­gen und Einblick in die Preis­liste zu gewäh­ren.

B Durch­füh­rung des Auftra­ges
1. Der Auftrag­ge­ber hat uns alle Fragen nach den für die Durch­füh­rung des Auftrags wich­ti­gen Umstän­den gewis­sen­haft und voll­stän­dig zu beant­wor­ten und von sich aus auf außer­ge­wöhn­li­che Umstände aufmerk­sam zu machen. Wir haben den Auftrag fach­män­nisch und schnells­tens unter Einsatz der nach den Umstän­den erfor­der­li­chen und geeig­ne­ten Werk­zeuge und Geräte auf für den Auftrag­ge­ber kosten­güns­tigs­tem Wege auszu­füh­ren.
2. Kann ein Auftrag nicht erfolg­reich abge­schlos­sen werden, so haben wir dennoch einen Anspruch auf Ersatz unse­rer Kann der Auftrag infolge eines Verschul­dens des Auftrag­ge­bers nicht ausge­führt werden, so steht uns das volle Entgelt zu.

 C Nach­weis zur Berech­ti­gung der Türöff­nung
1. Wir sind berech­tigt, vom Auftrag­ge­ber einen Nach­weis über die Berech­ti­gung zur Öffnung der Tür zu verlan­gen. Der Nach­weis kann uns gegen­über durch bzw. in Verbin­dung mit einem amtli­chen Ausweis­do­ku­ment (Bundes­per­so­nal­aus­weis oder Reise­pass) erfol­gen.
2. Ist eine eindeu­tige Legi­ti­ma­tion nicht möglich, sind wir berech­tigt, die Öffnung der Tür zu verwei­gern oder die Poli­zei hinzu­zu­zie­hen. 

 D Berech­nung des Auftrags­ent­gelts
1. Das Auftrags­ent­gelt wird anhand der dem Auftrag zugrunde geleg­ten Preis­liste berech­net.
2. Bei den Prei­sen handelt es sich um Pauschal­preise inklu­sive An- und Abfahrt sowie bis zu 45 Minu­ten Arbeits­zeit nach Ankunft des Beauf­trag­ten vor Ort. Bei einer derar­ti­gen Türöff­nung kann es zu einem Mate­rial- und Arbeits­auf­wand kommen, der zusätz­lich zum Pauschal­preis berech­net wird.
3. Der Grund­preis rich­tet sich nach dem Zeit­punkt der Auftrags­er­tei­lung.
4. Soll die Türöff­nung zu einer bestimm­ten Uhrzeit durch­ge­führt werden (Termin­auf­trag), rich­tet sich der Grund­preis nach dem Zeit­punkt der verein­bar­ten Uhrzeit.

E Zahlung
1. Das Auftrags­ent­gelt ist nach Durch­füh­rung des Auftrags sofort zur Zahlung fällig. 
2. Zahlun­gen sind grund­sätz­lich in bar oder durch ein ande­res, von uns vorge­ge­be­nes Zahlungs­mit­tel zu leis­ten.

F Haftung
1. Wir schlie­ßen eine Haftung für leicht fahr­läs­sige Pflicht­ver­let­zun­gen aus. Die Haftungs­be­schrän­kung gilt nicht für Schä­den aus der Verlet­zung von wesent­li­chen Vertrags­pflich­ten, des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, aus der Über­nahme einer Garan­tie, oder Ansprü­chen aus dem Produkt­haf­tungs­ge­setz.
2. Für leicht fahr­läs­sig verur­sachte Pflicht­ver­let­zun­gen wesent­li­cher Vertrags­pflich­ten, also für Verlet­zun­gen von Pflich­ten, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertra­ges über­haupt erst ermög­li­chen und auf deren Einhal­tung der Auftrag­ge­ber regel­mä­ßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorher­seh­ba­ren und vertrags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt.
3. Wir werden uns nach besten Kräf­ten bemü­hen, Termin­auf­träge einzu­hal­ten; über­neh­men hier­für jedoch keine Garan­tie. Für Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus Verzug gilt vorste­hende Haftungs­be­schrän­kung entspre­chend.
4. Glei­ches gilt für Pflicht­ver­let­zun­gen unse­rer Erfül­lungs­ge­hil­fen.

 G Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand
Für sämt­li­che Ansprü­che aus dem Auftrag ist Erfül­lungs­ort und ausschließ­li­cher Gerichts­stand unser Geschäfts­sitz. Bei Verträ­gen mit Verbrau­chern gilt der gesetz­lich fest­ge­legte Gerichts­stand.

H Außer­ge­richt­li­che Streit­schlich­tung
Wir sind weder bereit, noch verpflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Verbrau­cher­schlich­tungs­stelle teil­zu­neh­men. 

ABSD  — Diet­rich GmbH — Stand 15.06.2025 

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