Dietrich GmbH, An der Siegtalbrücke 16, 57080 Siegen
A Auftragserteilung
1. Der Auftraggeber erteilt uns den Auftrag, die gegenständliche Tür und das Schloss ohne Beschädigung zu öffnen (Türöffnung).
2. Durch den fachmännischen Einsatz von bestimmten, zum Zweck der Türöffnung eingesetzten Werkzeugen, kann es zu Beschädigungen an dem zu öffnendem Objekt kommen. Ist eine Türöffnung voraussichtlich nicht ohne Beschädigung der Tür bzw. des Türrahmens oder nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung des Türschlosses möglich, so wird unsere weitere Ausführung der Türöffnung vom gesonderten Einverständnis des Auftraggebers abhängig gemacht.
3. Der Auftraggeber erteilt uns den Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts durch Unterzeichnung eines Auftragsscheines, es sei denn, die Umstände des Einzelfalles machen dies unmöglich. Auf dem Auftragsschein sind die Bedingungen aufgeführt, die für die Berechnung des Auftrags maßgeblich sind.
4. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist er über sein Widerrufsrecht zu belehren. Dieser hat sein ausdrückliches Einverständnis zu erklären, wenn wir als Auftragnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Auftragsdurchführung beginnen. Mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht. Dem Auftraggeber ist eine Durchschrift des Auftragsscheins auszuhändigen und Einblick in die Preisliste zu gewähren.
B Durchführung des Auftrages
1. Der Auftraggeber hat uns alle Fragen nach den für die Durchführung des Auftrags wichtigen Umständen gewissenhaft und vollständig zu beantworten und von sich aus auf außergewöhnliche Umstände aufmerksam zu machen. Wir haben den Auftrag fachmännisch und schnellstens unter Einsatz der nach den Umständen erforderlichen und geeigneten Werkzeuge und Geräte auf für den Auftraggeber kostengünstigstem Wege auszuführen.
2. Kann ein Auftrag nicht erfolgreich abgeschlossen werden, so haben wir dennoch einen Anspruch auf Ersatz unserer Kann der Auftrag infolge eines Verschuldens des Auftraggebers nicht ausgeführt werden, so steht uns das volle Entgelt zu.
C Nachweis zur Berechtigung der Türöffnung
1. Wir sind berechtigt, vom Auftraggeber einen Nachweis über die Berechtigung zur Öffnung der Tür zu verlangen. Der Nachweis kann uns gegenüber durch bzw. in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (Bundespersonalausweis oder Reisepass) erfolgen.
2. Ist eine eindeutige Legitimation nicht möglich, sind wir berechtigt, die Öffnung der Tür zu verweigern oder die Polizei hinzuzuziehen.
D Berechnung des Auftragsentgelts
1. Das Auftragsentgelt wird anhand der dem Auftrag zugrunde gelegten Preisliste berechnet.
2. Bei den Preisen handelt es sich um Pauschalpreise inklusive An- und Abfahrt sowie bis zu 45 Minuten Arbeitszeit nach Ankunft des Beauftragten vor Ort. Bei einer derartigen Türöffnung kann es zu einem Material- und Arbeitsaufwand kommen, der zusätzlich zum Pauschalpreis berechnet wird.
3. Der Grundpreis richtet sich nach dem Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4. Soll die Türöffnung zu einer bestimmten Uhrzeit durchgeführt werden (Terminauftrag), richtet sich der Grundpreis nach dem Zeitpunkt der vereinbarten Uhrzeit.
E Zahlung
1. Das Auftragsentgelt ist nach Durchführung des Auftrags sofort zur Zahlung fällig.
2. Zahlungen sind grundsätzlich in bar oder durch ein anderes, von uns vorgegebenes Zahlungsmittel zu leisten.
F Haftung
1. Wir schließen eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Garantie, oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
2. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Terminaufträge einzuhalten; übernehmen hierfür jedoch keine Garantie. Für Schadenersatzansprüche aus Verzug gilt vorstehende Haftungsbeschränkung entsprechend.
4. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
G Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzlich festgelegte Gerichtsstand.
H Außergerichtliche Streitschlichtung
Wir sind weder bereit, noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
ABSD — Dietrich GmbH — Stand 15.06.2025
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